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Orientierung

ROADMAP · EUDI-WALLET

Identität bestätigen. Nachweise digital übernehmen.

Ein Einkommensnachweis soll künftig ohne Scan in einen Antrag gelangen. Eine Anschrift soll sich mit einem digitalen Nachweis bestätigen lassen. Dafür planen wir die EUDI-Wallet-Anbindung: für geprüfte Angaben, ein bestehendes Bürgerportal-Konto und die weitere Bearbeitung in Ihren Systemen.

Die Integration der EUDI Wallet ist geplant. Zieltermin ist der 02.01.2027. Dies ist eine Roadmap-Angabe und kein Verfügbarkeitsversprechen. Umfang und konkrete Verfügbarkeit richten sich nach den finalen technischen und regulatorischen Vorgaben sowie den verfügbaren Funktionen des deutschen EUDI-Wallet-Ökosystems.

Einsatzmöglichkeiten besprechen

Ein Konto bleibt ein Konto

Das Bürgerportal-Konto bleibt der zentrale Zugang zu den verbundenen Institutionen. Die Wallet soll dieses Konto um verifizierte Identitätsdaten, einen zusätzlichen Anmeldeweg und digitale Nachweise ergänzen. Es entsteht kein separates Wallet-Konto.

Für die Identitätsprüfung sind Person Identification Data (PID) vorgesehen: verifizierbare Angaben zur Person. Für spätere Anmeldungen planen wir einen eigenen datensparsamen Mechanismus. Die Identitätsprüfung wird dadurch vom wiederkehrenden Login getrennt.

1. Ein Bürgerportal-Konto mit der Wallet erstellen

Bei der Registrierung sollen Bürgerinnen und Bürger „Mit EUDI-Wallet fortfahren“ wählen können. Nach ihrer Freigabe soll die Wallet nur die erforderlichen PID-Attribute bereitstellen. Das Bürgerportal soll den Nachweis, seinen Aussteller und die Vertrauensgrundlage prüfen und die bestätigten Daten zur Kontoerstellung verwenden.

Fehlende Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse, werden separat ergänzt und bestätigt. So soll ein Bürgerportal-Konto mit weniger manuellen Eingaben und bestätigten Identitätsangaben entstehen.

2. Die Identität im bestehenden Konto bestätigen

Wer bereits ein Bürgerportal-Konto hat, soll dort „Identität mit EUDI-Wallet bestätigen“ wählen können. Nach Freigabe der erforderlichen PID-Daten soll die verifizierte Identität dem vorhandenen Konto zugeordnet werden. Eine zweite Registrierung ist dafür nicht vorgesehen.

Eine solche zusätzliche Identitätsprüfung kann künftig auch unmittelbar vor einer Verwaltungsleistung eingesetzt werden, die einen stärkeren Nachweis verlangt. Dieses Anheben des Identitätsnachweises wird als Step-up bezeichnet. Welches Vertrauensniveau genügt, wird für den jeweiligen Vorgang geklärt.

3. Mit der Wallet anmelden

Die Wallet soll einen zusätzlichen Anmeldeweg zum bereits verknüpften Bürgerportal-Konto bieten. Dafür planen wir einen geeigneten Anmeldenachweis, ein sogenanntes Login-Credential, oder eine pseudonyme, dienstspezifische Kennung. Der Identity Hub soll den Nachweis prüfen, dem Konto zuordnen und die Bürgerportal-Sitzung aufbauen.

Name, Geburtsdatum und weitere vollständige PID-Daten sollen nicht bei jedem Login erneut übertragen werden. Die konkrete Umsetzung hängt davon ab, welche Login- und Pseudonymisierungsfunktionen das deutsche EUDI-Ökosystem bereitstellt.

4. Aus Dokumenten werden verifizierbare Daten

Heute wird ein Einkommensnachweis häufig gesucht, gescannt oder fotografiert, hochgeladen und anschließend manuell geprüft. Unser Zielbild: den Nachweis in der Wallet auswählen, die erforderlichen Angaben freigeben, digital prüfen und strukturiert in den Antrag übernehmen.

Digitale Attributsbescheinigungen, sogenannte Electronic Attestations of Attributes (EAA), sollen Angaben mit überprüfbarer Herkunft liefern. Als ersten Referenzfall betrachten wir den Einkommensnachweis (Proof of Income). Beschäftigungs- und Sozialleistungsnachweise sind mögliche spätere Anwendungsfälle.

Vor dem Absenden sollen Bürgerinnen und Bürger die übernommenen Werte prüfen können. Der Antrag wird danach über die bestehende Bürgerportal-Infrastruktur weiterverarbeitet. Welche Nachweise nutzbar werden, hängt von den berechtigten Ausstellern und der Einrichtung des jeweiligen Verfahrens ab.

5. Änderungen einmal verifizieren

Als ersten Fall für verifizierte persönliche Daten planen wir die Aktualisierung der Anschrift. Dafür betrachten wir einen geeigneten digitalen Meldenachweis (Registration Certificate). Die Wallet soll nach Freigabe die registrierte Anschrift bereitstellen. Das Bürgerportal soll den Nachweis prüfen und alte und neue Angaben vergleichen.

Erst nach Bestätigung durch die betreffende Person soll die neue Adresse als verifizierte Angabe im Bürgerportal-Konto gespeichert werden. In einer späteren Ausbaustufe sollen Bürgerinnen und Bürger gezielt auswählen können, welche verbundenen Institutionen diese Änderung erhalten.

Was Institutionen davon haben sollen

Weniger Medienbrüche

Geeignete Wallet-Nachweise sollen unstrukturierte Uploads ersetzen und Angaben direkt für die weitere Bearbeitung bereitstellen.

Verlässlichere Daten

Die geplante Verifikation soll Herkunft und Gültigkeit der Angaben anhand des EUDI-Vertrauensmodells prüfen. Die fachliche Entscheidung bleibt Teil Ihres Verfahrens.

Weniger Doppelpflege

Bürgerinnen und Bürger sollen bestätigte Angaben gezielt wiederverwenden können, statt sie für jede verbundene Institution erneut zu erfassen.

Zentrale Integration

Institutionen sollen die EUDI-Fähigkeiten über das Bürgerportal nutzen können, ohne selbst eine zusätzliche Wallet-Oberfläche entwickeln zu müssen. Rollen und Prozesse werden je Anwendungsfall geklärt.

Roadmap mit Ziel zum 02.01.2027

Die Integration der EUDI Wallet ist geplant. Zieltermin ist der 02.01.2027. Dies ist eine Roadmap-Angabe und kein Verfügbarkeitsversprechen. Umfang und konkrete Verfügbarkeit richten sich nach den finalen technischen und regulatorischen Vorgaben sowie den verfügbaren Funktionen des deutschen EUDI-Wallet-Ökosystems.

Die Entwicklungsschritte betreffen zunächst Kontoerstellung und Identitätsbestätigung, anschließend den datensparsamen Login, Nachweise in Anträgen und verifizierte Profildaten. Gezielte Änderungsmitteilungen an ausgewählte Institutionen sind als weitere Ausbaustufe vorgesehen. Welche Funktionen wann nutzbar werden, wird mit der jeweiligen Ausbaustufe konkretisiert.

Mit einem konkreten Verwaltungsprozess beginnen

Wählen Sie einen Vorgang, bei dem heute Identität oder Nachweise manuell geprüft werden. Gemeinsam betrachten wir die benötigten Angaben, geeignete digitale Nachweise und den Weg in Ihre vorhandene Antragsstrecke, Ihr Fachverfahren oder DMS.

Rollen, Rechtsgrundlagen, erforderliche Registrierungen und der Umgang mit fehlenden oder nicht prüfbaren Nachweisen müssen für den späteren Produktivbetrieb geklärt werden. Ein eigenständiges kostenpflichtiges EUDI-Modul oder ein fertiges Lizenzmodell wird mit dieser Roadmap nicht festgelegt.

Ihre Fragen zur EUDI-Wallet

Ist die EUDI-Wallet bereits im Bürgerportal verfügbar?

Noch nicht. Die Integration steht auf unserer Roadmap. Die Integration der EUDI Wallet ist geplant. Zieltermin ist der 02.01.2027. Dies ist eine Roadmap-Angabe und kein Verfügbarkeitsversprechen. Umfang und konkrete Verfügbarkeit richten sich nach den finalen technischen und regulatorischen Vorgaben sowie den verfügbaren Funktionen des deutschen EUDI-Wallet-Ökosystems.

Ersetzt die EUDI-Wallet das Bürgerportal-Konto?

Nein. Das Bürgerportal-Konto bleibt der zentrale Zugang zu den verbundenen Institutionen. Die Wallet soll es um verifizierte Identitätsdaten, Nachweise und einen zusätzlichen Anmeldeweg ergänzen.

Muss eine Institution selbst eine EUDI-Wallet-Integration entwickeln?

Unser Ziel ist eine zentrale Integration. Angeschlossene Institutionen sollen die EUDI-Funktionen über das Bürgerportal nutzen können, ohne selbst eine zusätzliche Wallet-Oberfläche entwickeln zu müssen. Die konkrete Rollen- und Prozessgestaltung wird je Anwendungsfall geklärt.

Geht es nur um die Anmeldung?

Wir planen neben Registrierung und Login insbesondere die Nutzung verifizierter Wallet-Nachweise in digitalen Anträgen und die Aktualisierung verifizierter persönlicher Daten. Für wiederkehrende Anmeldungen sollen keine vollständigen PID-Daten erneut übertragen werden.

Welche Nachweise werden unterstützt?

Für die geplante Erprobung betrachten wir PID zur Identitätsprüfung, den Einkommensnachweis (Proof of Income) und einen digitalen Meldenachweis (Registration Certificate). Dies ist noch keine produktiv verfügbare Unterstützung. Welche Nachweise nutzbar werden, hängt von den berechtigten Ausstellern, dem EUDI-Ökosystem und dem jeweiligen Verfahren ab.

Erhalten alle verbundenen Institutionen automatisch eine neue Adresse?

Nein. Als spätere Ausbaustufe ist vorgesehen, dass Bürgerinnen und Bürger einzelne Angaben für ausgewählte Institutionen freigeben. Eine automatische Verteilung an alle verbundenen Institutionen ist nicht vorgesehen.

EUDI-Wallet in Ihrem Verwaltungsprozess einordnen.

Sie möchten wissen, welche Ihrer Leistungen sich für verifizierte Identitätsdaten oder digitale Wallet-Nachweise eignen? Wir betrachten den konkreten Vorgang, die benötigten Nachweise und Ihre vorhandene Systemlandschaft gemeinsam.

Hinweis zum EU-Emblem

Die dargestellten EUDI-Wallet-Funktionen befinden sich auf der Roadmap des Bürgerportals. Die Verwendung des EU-Emblems kennzeichnet den europäischen Kontext des EUDI-Wallet-Vorhabens und stellt keine Zertifizierung, Billigung oder Unterstützung des Bürgerportals durch die Europäische Union dar.